Was damals geschah
Am 20. Juni 2025 traten in der EU neue Ökodesign- und Energielabel-Anforderungen für Smartphones, schnurlose Telefone und ausgewählte Tablets in Kraft. Die Regeln betreffen unter anderem Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Softwareunterstützung. Sie sehen auch ein Reparierbarkeitslabel für Smartphones und Slate-Tablets vor.
Was du heute daraus mitnehmen kannst
Die Europäische Kommission beschreibt die Anforderungen für Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden. Daraus folgt keine automatische Geltung in der Schweiz. Wenn du ein Gerät kaufst oder reparieren lässt, prüfe die Angaben für den Schweizer Markt und das genaue Modell.
Für eine Reparaturentscheidung sind weiterhin drei praktische Fragen nützlich: Ist das passende Teil erhältlich? Wie lange möchtest du das Gerät noch nutzen? Und deckt die Offerte den ganzen notwendigen Ablauf ab?
Welche Eigenschaften die EU-Vorgaben adressieren
Die Ökodesign-Regeln betreffen bei erfassten Modellen Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteilzugang und Softwareunterstützung. Die Energielabel sollen Informationen vergleichbarer machen. Sie sagen aber nicht, wie viel die konkrete Reparatur deines Geräts kostet, ob ein Teil in der Schweiz vorrätig ist oder wie eine Werkstatt einen individuellen Flüssigkeitsschaden bewertet. Ausnahmen und Produktdefinitionen stehen im EU-Regelwerk.
Label als Kaufhilfe nutzen
Vergleiche die Reparierbarkeitsangabe mit Akkuhaltbarkeit, Schutz vor Staub und Wasser und Softwareunterstützung. Überlege, wie lange du das Gerät behalten willst und ob du voraussichtlich Display oder Akku ersetzen lassen möchtest. Prüfe zusätzlich die Teileversorgung für den Schweizer Markt. Nach einem Schaden bleibt eine konkrete Diagnose nötig; die Kennzahl ist ein Vergleichspunkt beim Kauf, kein Reparaturversprechen.
